26.01.2012

von djd Pressetreff B° RB

Auslandsreise

Reiserecht: Gut versichert in den Urlaub. Für den Fall der Fälle sollte jeder Urlauber eine Krankenver- sicherung besitzen

Für den Fall der Fälle sollte jeder Urlauber eine Auslandsreise-Krankenversicherung besitzen. Foto: djd/thx/www.reisen.de

In der Urlaubsvorfreude denkt niemand gern an Diebstahl, Unfälle oder Krankheiten. Doch nur wer sich rechtzeitig um die nötigen Versicherungen kümmert, kann wirklich ruhigen Gewissens in die schönste Zeit des Jahres starten.


"Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung kostet nur ein paar Euro und kann immens wichtig werden", weiß Ralph Michaelsen, Experte beim Portal www.reisen.de. "Wenn eine Reise aufgrund eines Unfalls, einer Krankheit oder eines anderen Hindernisses nicht angetreten werden kann, wäre das dafür bezahlte Geld ohne diese Versicherung verloren." Auch anfallende Stornokosten können demnach von der Reiserücktrittskosten-Versicherung übernommen werden. "Eine Auslandsreise-Krankenversicherung gehört auf jeden Fall auch in den Koffer", rät Ralph Michaelsen.


Selbst in der Europäischen Union oder in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, sei die "normale" Krankenversicherungskarte nur bei stationären und ambulanten Notfallbehandlungen direkt vor Ort nützlich. Ein teurer Rücktransport müsste ohne die Auslandsreise-Krankenversicherung aber in den meisten Fällen selbst gezahlt werden.


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